Satzung

– 1 – Club-Satzung im Tempo-Dienst In der 3. Fassung vom 1.6.2014 Präambel Die Mitglieder des Tempo-Clubs haben sich nach einiger Überlegung bewusst dazu entschlossen, keinen Verein zu gründen. Der Aufwand für, in dem Fall zwingend notwendige, Jahreshauptversammlungen, Vorstandswahlen und juristischer Verantwortung erschienen uns als Unnötig für unsere kleine, einfache freundschaftliche Verbundenheit. 1 Ziele des Tempo-Dienstes Der Tempo-Dienst ist eine einfache Zusammensetzung von Freunden der Fahrzeuge aus dem Tempo-Werk und der WerksGeschichte an sich. Mitglieder im Tempo-Dienst verfolgen nach ihren individuellen Möglichkeiten folgende Ziele:  Stärkung des Zusammenhalts der Freunde von Fahrzeugen der Marke Tempo und der Nachfolgemodelle der Marken BajajTempo, Hanomag und Mercedes-Benz.  Weitergabe von eigenen Erfahrungen beim Instandsetzen von Fahrzeugen an andere, die gerade basteln.  Weitergabe von (Kopien eigener) Handbücher zur individuellen Hilfestellung und an den Leitungskreis  Verbreitung von Informationen über das Tempo-Werk, den dort produzierten Fahrzeugen und den Produzenten, soweit hier keine persönlichen Rechte oder Urheberrechte verletzt werden. Jeder kann darüber hinaus mehr machen, muss aber nicht. Da der Tempo-Dienst keine Vereinssammlung hat, ist unser Club auf das Wissen und die Materialien im Besitz der Mitglieder angewiesen. 1.1 Der Tempo-Dienst selbst kann jedoch nicht  den An- oder Verkauf von Fahrzeugen oder Ersatzteilen vermitteln,  Wertgutachten für Fahrzeuge erstellen oder  Werkzeuge verleihen oder verkaufen, da entsprechende Voraussetzungen dem Club nicht zur Verfügung stehen. Wenn einzelne Club-Mitglieder hier trotzdem helfen wollen, können weder diese selbst, noch der Tempo-Dienst für entstandene Irrtümer und Schäden haftbar gemacht werden.  Tempo-Dienst Club-Satzung 1.6.2014 – 2 – 2 Mitgliedschaft 2.1 Jede natürliche und juristische Person kann als Mitglied im Tempo-Dienst aufgenommen werden. Über die Aufnahme kann bereits ein Mitglied des Leitungskreises entscheiden, sofern  der Antragsteller glaubhaft die Clubziele unterstützen will.  der Antragstellen den Beitrag einschließlich Aufnahmegebühr bezahlt hat. (siehe 2.1.2)  der Antragsteller grundlegende Angaben zu seiner Person und Erreichbarkeit gemacht hat. (siehe 2.1.3) Der Besitz eines Fahrzeuges ist keine Voraussetzung. 2.1.1 Die Kosten der Mitgliedschaft werden vom Leitungskreis festgelegt und auf der Internet-Seite des Tempo-Dienstes veröffentlicht. Der Beitrag ist eine Bringschuld und, ohne besondere Aufforderung zum Anfang des Kalenderjahres zu entrichten. Jedes Mitglied hat selbst darauf zu achten, dass der aktuelle Beitrag rechtzeitig auf dem Club-Konto eingeht. (Mitglieder: Bitte Dauerauftrag einrichten) 2.1.2 Beitrag Der Jahres- Clubbeitrag beträgt z.Zt. 10,– € kalenderjährlich und ist im Voraus auf das Clubkonto (siehe 3.6) zu entrichten. Die Aufnahme in den Tempo-Dienst kostet zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag einmalig 10,– €. Kommerzielle korporative Mitglieder (Firmen, Körperschaften, Behörden, Vereinigungen usw.) zahlen in der Regel das Dreifache des Beitrags, über Ausnahmen entscheidet der Leitungskreis. Der Beitrag kann für Mitglieder, deren Einkommen das Existenzminimum nicht wesentlich übersteigt, auf formlosen Antrag zeitweilig ausgesetzt werden. Mitglieder, die sich um das Tempo-Werk oder unseren TempoDienst besonders verdient gemacht haben, können vom Leitungskreis per Beschluss zu beitragsfreien Ehrenmitgliedern ernannt werden. 2.1.3 Der Antrag zur Aufnahme in den Club erfolgt in schriftlicher Form, auch möglich per E-Mail oder online. Der Antragsteller gibt dabei seine Anschrift und weitere Erreichbarkeiten an, und kann weitere Angaben zu seiner Person und seinen Fahrzeugen machen. Tempo-Dienst Club-Satzung 1.6.2014 – 3 – Die Aufnahme wird mit Zuteilung der Mitgliedsnummer dem neuen Mitglied mitgeteilt. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Eingang der Zahlung des Beitrags auf dem Clubkonto. 2.1.4 Die Mitglieder unterliegen der Beitragspflicht. 2.1.5 Bei Veranstaltungen, die aus unserer Clubkasse abgesichert sind, zahlen Mitglieder nur die tatsächlich erwartbaren, anteiligen Kosten. Sind zu diesen Veranstaltungen auch Nichtmitglieder zugelassen, wird von denen ein höherer Betrag eingefordert, denn diese können keine Risiko-Absicherung durch die ClubKasse erwarten. 2.1.6 Die Mitglieder werden gebeten, dem Leitungskreis (siehe 3) durch Informationen aber insbesondere auch durch die Bereitstellung von Dokumenten (in Kopie) jede Unterstützung zu geben. Jedes Mitglied ist zur schonenden Behandlung der Ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen verpflichtet. Eventuell verursachte Schäden sind zu ersetzen. Weitere Verpflichtungen bestehen nicht, es ist jedoch wünschenswert das alle Mitglieder die Ziele des Clubs mittragen. 2.1.7 Sollten durch verspätete oder unzureichende Zahlungen in die Club-Kasse zusätzliche Kosten entstehen, können diese dem säumigen Mitglied zur Last gelegt werden. 2.2 Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod, Ausschluss oder Auflösung des Clubs. Ein Anspruch auf Bestätigung zum Ausscheiden aus dem Club besteht nicht. Ansprüche auf Vergütung des gezahlten Beitrages bestehen nicht. Mit dem Die Mitgliedschaft verliert der Austretende jeden Anspruch gegen den Club. 2.2.1 Der Austritt aus dem Club ist zu jeder Zeit möglich. Der Austritt ist einem Mitglied des Leitungskreises schriftlich mitzuteilen. 2.2.2 Ausschluss Wird der Beitrag nicht in der gestellten Frist 1 gezahlt, erfolgt der Ausschluss durch Beschluss des Leitungskreis, ebenso bei clubschädigendem Verhalten. Clubschädigend verhält sich ins besondere derjenige, der den Zusammenhalt und den Frieden zwischen den Mitgliedern gefährdet oder bewusst gegen die Ziele des Clubs handelt. 1 spätestens aber mit Ablauf des Folgejahres Tempo-Dienst Club-Satzung 1.6.2014 – 4 – Über den Ausschluss werden alle Mitglieder in geeigneter Form informiert. Über eine Wiederaufnahme entscheidet der Leitungskreis. 2.2.3 Verschollene Mitglieder Mitglieder, die dem Club ihre neue Anschrift nicht mitgeteilt haben, können im Gegenzug auch keine Leistungen vom Club erwarten. 2.3 Gäste Tempo- Interessierte Gäste dürfen, falls nicht wichtige, interne Themen anstehen, am Stammtisch und anderen Treffen teilnehmen. Anspruch auf irgendwelche Leistungen besteht nicht. 3 Leitungskreis Zum Zweck der Organisation des Clubs wird ein Leitungskreis gebildet. Die Anzahl der Mitglieder der Leitung bleibt unbestimmt. Jedoch sollte der Leitungskreis selbst in der Lage sein, nach demokratischem Verständnis handeln zu können. 3.1.1 Die Mitglieder der Leitung sind für Club-Mitglieder und von außen ansprechbar und bemühen sich in gegenseitiger Abstimmung um Lösungen. 3.1.2 Die Mitglieder der Leitung können nach entsprechender Abstimmung (siehe 3.3) den Tempo-Dienst eigenverantwortlich vertreten. 3.1.3 Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben liegt jedem Mitglied der Leitung die vollständige Liste der Club-Mitglieder vor. Sie sind zu einem entsprechenden Datenschutz verpflichtet. 3.2 Aufgaben des Leitungskreis 3.2.1 Die Mitglieder der Leitung werden mit den Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme auf der Internet-Seite des Tempo-Dienstes veröffentlicht. 3.2.2 Die Mitglieder der Leitung erhalten die E-Mails an Service@Tempo-Dienst.de. Sie organisieren z.B. regional oder fachlich die Beantwortung der Anfragen. Niemand erwartet, dass der Leitungskreis alle Fragen beantworten kann. Zur Beantwortung gerade fachlicher Fragen sollen die Mitglieder des Leitungskreises auf viele Sachverständige Mitglieder zurückgreifen können. Tempo-Dienst Club-Satzung 1.6.2014 – 5 – 3.2.3 Die Leitung des Tempo-Dienstes kann den Mitgliedsbeitrag vorübergehend oder dauernd neu festsetzen. Der Beitrag soll nur zur Deckung der Ausgaben bemessen und nur aus zwingenden Gründen geändert werden. Über die Veränderung des Mitgliedsbeitrages oder der Kontonummer des Club-Kontos werden alle Mitglieder des Tempo-Dienst in geeigneter Weise benachrichtigt. (Mitglieder dann bitte umgehend den Dauerauftrag ändern!) 3.3 Abstimmung in der Leitung Zur schnelleren Abstimmung ist es erforderlich, dass alle Mitglieder der Leitung via E-Mail erreichbar sind. 3.3.1 Einfache Entscheidungen Für die meisten Entscheidungen ist es ausreichend, wenn das initiierende Mitglied des Leitungskreises die Mitglieder der Leitung informiert. Die Entscheidung gilt als angenommen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen mehr als die Hälfte der Mitglieder der Leitung widersprechen. 3.3.2 Entscheidungen, die dem Tempo-Dienst Kosten verursachen Für derartige Entscheidungen müssen mehr als die Hälfte der Mitglieder der Leitung zustimmen. 3.3.3 Die Mitglieder der Leitung verwahren die Entscheidungen in geeigneter Form um nötigenfalls Rechenschaft gegenüber dem Leitungskreis abgeben zu können. 3.4 Aufnahme in den Leitungskreis Jedes Mitglied im Tempo-Dienst kann dem Leitungskreis Vorschläge zur Aufnahme in den Leitungskreis machen. Aufgenommen wird, wer  die einfache Mehrheit der Stimmen aus dem Leitungskreis bekommt, oder  eine ansprechende Anzahl von Zustimmungen von ClubMitgliedern belegen kann. 3.5 Ausscheiden aus dem Leitungskreis 3.5.1 Jedes Mitglieder der Leitung kann dieses Amt jederzeit aufgeben. Dieses sollte im Sinne einer Kontinuität jedoch nicht leichtfertig geschehen und nach Möglichkeit von dem ausscheidenden Mitglied zeitig angekündigt werden. Tempo-Dienst Club-Satzung 1.6.2014 – 6 – 3.5.2 Eine Mehrheit von 2/3 der Mitglieder der Leitung kann ein Mitglied von der Leitung ausschließen. Hiervon sollte nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn das betroffene Leitungskreis-Mitglied  offensichtlich entgegen die Interessen des Tempo-Dienstes handelt.  Geld der Club-Kasse veruntreut.  sich unbegründet lange passiv verhält, die Aufgaben der Leitung also nicht wahrnimmt. 3.5.3 Der Ausgeschiedene verliert durch sein Ausscheiden sämtliche Befugnisse des Amtes. Der Leitungskreis organisiert die Umverteilung der Aufgaben unter sich. 3.5.4 Ist der Leitungskreis nicht weiter handlungsfähig, so löst er sich selbst auf. In diesem Falle ist jedes (bisherige) Mitglied der Leitung dafür verantwortlich, dass im Weiteren den Club-Mitgliedern keine weiteren Kosten entstehen. 3.6 Club-Kasse In der Club-Kasse sammeln sich vor allem  Beiträge  Spenden  Teilnahme-Gebühren bei Aktivitäten (z.B. in Vorkasse erhobene Übernachtungskosten bei Treffen)  Überschüsse aus durchgeführten Aktivitäten. Die Klub-Kasse dient der Finanzierung der Aktivitäten und der Grundkosten (Internet-Portal, Veröffentlichungen, Porto, etc.) Individuelle Kosten (z.B. Kopien von Teile-Katalogen) zahlt der Nutznießer. 3.6.1 Die Club-Kasse liegt in einem Bank-Konto. Auf das Konto der Club-Kasse haben zwei Mitglieder Zugriff (Kassenwart und Stellvertreter). Der Leitungskreis legt diese Personen fest. Diese Personen haben besondere Verantwortung, welche die Aufgaben nach 3.6.3 einschließt. 3.6.2 Entnahmen aus der Kasse sind nur nach Abstimmung in der Leitung (siehe 3.3.2) möglich, also auch nach einer Abstimmung zu regelmäßigen oder dauernden Belastung. 3.6.3 Im Falle der Auflösung des Leitungskreis (siehe 3.5.4) wird auch die Club-Kasse aufgelöst. (Mitglieder: Dauerauftrag löschen!) Tempo-Dienst Club-Satzung 1.6.2014 – 7 – 3.6.4 Bei Auflösung der Clubkasse geht der nach Zahlung letzter Verbindlichkeiten verbleibende Inhalt an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere Körperschaft, zwecks Förderung der Ziele, die bis dahin unser Club im Sinne dieser Satzung verfolgte. Die noch verfügbaren Mitglieder des Leitungskreises finden den Empfänger der Zuwendung. Das Club-Konto wird geschlossen. 3.7 Änderungen der Club-Satzung Änderungen werden von den Club-Mitgliedern bei der Leitung vorgeschlagen. Der Leitungskreis entscheidet im Sinne der Mitglieder über die Änderung (siehe 3.2). 4 Verantwortlichkeiten 4.1 Aufgaben Die Tätigkeiten für den Tempo-Dienst werden einzeln mit der Leitung (siehe 3) vereinbart. Die Aufgaben werden von Club-Mitgliedern oder Freunden ehrenamtlich übernommen. Eine Vergütung der geleisteten Arbeit findet nicht statt. Die tatsächlich entstandenen Kosten können nach Beschluss des Leitungskreis (siehe 3.2) aus der ClubKasse beglichen werden. Die Ausführenden haben keinerlei Verpflichtung eine übernommene Tätigkeit endlos auszuüben. Sollte jedoch eine übernommene Verpflichtung nicht weiter wahrgenommen werden, so sollte der (bisher) Ausübende zumindest die Leitung über diesen Sachverhalt informieren. Der Leitungskreis ist dankbar für eine möglichst frühzeitige Vorankündigung, falls eine Tätigkeit von einem Verantwortlichen nicht länger wahrgenommen werden kann. Die Leitung schreibt vakante Aufgaben in der Internet-Seite des Tempo-Dienstes neu aus. Zur Übernahme kann sich jeder Bewerben. Die Entscheidung über die Neuvergabe fällt der Leitungskreis. 4.1.1 Als Aufgaben werden angestrebt:  Gesprächskreise, Club-Stammtische u.ä. organisieren.  Als Sachverständige zu speziellen Themengebieten behilflich sein.  Die Registrierung der Fahrzeuge mit dem Zweck einen Gesamtüberblick zu schaffen und den Kontakt zwischen interessierten Mitgliedern zu erleichtern.  Organisation von Club-Treffen. Tempo-Dienst Club-Satzung 1.6.2014 – 8 –  Die Herausgabe einer regelmäßig erscheinenden ClubZeitschrift.  Pflege des Internet-Portals. Weitere Tätigkeiten können gerne vorgeschlagen und ausgeübt werden. 4.2 Weitere Tätigkeiten Jedem Club-Mitglied und Nicht-Mitglied des Clubs steht es natürlich frei auch in Eigenregie aktiv zu werden. Der TempoDienst sieht sich hier nur dann als möglicher Vermittler, wenn mehrere Tempo-Freunde in Konkurrenz vergleichbare Aufgaben ausführen. 5 Veröffentlichungen Informationen, Bekanntgaben, die Kosten der Mitgliedschaft u.ä. und diese Club-Satzung werden den Mitgliedern auf der InternetSeite des Tempo-Dienst unter http://www.Tempo-Dienst.de bekannt gegeben. 5.1 Auf der Internet-Seite werden mindestens alle kostenrelevanten Entscheidungen des Leitungskreises veröffentlicht. Sollte sich die Leitung des Tempo-Dienst selbst auflösen (siehe 3.5.4) wird auch das hier veröffentlicht, bzw. durch die Schließung der Internet-Seite deutlich. 5.2 Die Club-Mitglieder haben Anspruch auf den Erhalt einer Liste der Mitglieder, die ihnen auf Anforderung durch ein Mitglieder der Leitung in geeigneter Form ausgehändigt wird. Mit Erhalt dieser Liste verpflichten sich die Mitglieder zu einem sorgsamen Umgang mit den erhaltenen Daten. Eine Weitergabe der Liste oder Auszügen der Liste an Dritte ist zu unterlassen. Die Vermittlung von Kontakten (Adress-Weitergabe) an NichtMitglieder erfolgt nur aus wichtigem Grund und nur durch Mitglieder der Leitung. 6 Schlussbestimmungen Sollte ein Passus dieser Club-Satzung nicht durchsetzbar sein oder geltendem Recht widersprechen, so wird nur dieser Passus ungültig. Die übrige Club-Satzung bleibt in Kraft. Der Leitungskreis bemüht sich in diesem Fall um eine Änderung der Club-Satzung in einem Sinne, der den Zielen des Tempo-Dienstes möglichst nahe kommt. Diese Satzung wurde in der vorliegenden Fassung am 1. Juni 2014 durch den Leitungskreis beschlossen und ist damit einzig in Kraft.

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